Die Hygiene des Trinkwassers spielt eine elementare Rolle für die Gesundheit des Einzelnen.
Jeder Wasserversorger gemäß TrinkwV, auch der UsI (Unternehmer oder sonstige Inhaber einer Trinkwasserinstallation), zeichnet sich verantwortlich für die Trinkwasserqualität und hat gemäß §§ 4 und § 17 TrinkwV 2001 dafür Sorge zu tragen, dass die allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) bei Planung, Bau und Betrieb von Anlagen für die Gewinnung, Aufbereitung und Verteilung von Trinkwasser eingehalten werden.