Konformitätsprüfung von aerosolerzeugenden Anlagen


Besteht in der Planungsphase oder auch im laufenden Betrieb Bedarf an der Abklärung hinsichtlich der Konformität der Verfahrenstechnik, der Betriebsweise sowie all der organisatorischen Pflichten, der Berichtspflichten und der Dokumentation zu den Regeln der Technik, zu den Vorgaben der 42. BImSchV und zu den VDI-Richtlinien 2047 und 3679, so unterstützen wir Sie gerne fachgerecht, damit Sie sicher sein können, dass…

Der Betreiber ist der Verantwortliche für die Gefahrenabwehr und Gefahrenvorsorge. Es bedarf einer besonderen Gefahrennähe und des unmittelbaren Zugriffs auf die Gefahrenquelle, d.h. dauerhafter tatsächlicher Verfügungsgewalt und Entscheidungsgewalt über den Anlagenbetrieb. Das Kriterium der Weisungsfreiheit spielt dabei nur eine untergeordnete Rolle.

(Quelle: Katharina Kürzel, Der Betreiberbegriff im Umweltrecht, S. 286)
Hinweis:

Konformitätsprüfungen sind keine Sachverständigenleistungen aus dem Bereich der öffentlichen Bestellung.
An Anlagen für die Konformitätsprüfungen erbracht haben, kann aufgrund der gebotenen Unabhängigkeit und Unbefangenheit keine Sachverständigenprüfung gemäß §14 der 42. BImSchV mehr durch uns erfolgen.




Kölberberg 25 – 86850 Fischach

WATCH-Industrial Waters GmbH

Geschäftsführer:
Otto Theobald
(0 82 36) 95 74 66

(0170) 7 81 10 65

info@winwag.de

Mitglied

Verband unabhängiger Prüflabore


Unternehmenssitz

Anfahrt


Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden