Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht der technischen Anlage „Rückkühlwerk“ ist für eine rechtswirksame Übertragung der Unternehmerverpflichten nach DGUV das erforderliche Personal für den Betrieb zu qualifizieren. Die Schulungsteilnehmer sind dann in der Lage bei Planung, Errichtung, Betrieb und Instandhaltung die entsprechenden Hygieneanforderungen an eine Verdunstungskühlanlage gemäß den aktuellen Bestimmungen in ihre Entscheidungsprozesse mit einfließen zu lassen.
Darüber hinaus bieten wir auch freie (Inhouse)Schulungen zu von Betreibern gewünschten Themenbereichen rund um den hygienegerechten Betrieb wasserführender Anlagen, insbesondere auch unter Berücksichtigung der spezifischen Verhältnisse beim Betreiber.