Aerosolmessung und Bioaerosolmessung


Nicht was im Kühlwasser drin ist, ist entscheidend, sondern was oben rauskommt, also der Auswurf z.B. an Legionellen. Dies gilt für alle Anlagen, in denen Wasser unter Kontakt mit der Atmosphäre verrieselt oder versprüht wird, insbesondere jedoch für Verdunstungskühlanlagen. Ob und wieviel (pathogene) Bakterien emittiert werden, ist letztlich Ziel jeder Gefährdungsbeurteilung. So einfach ist das jedoch nicht – siehe Text im Bild. Inwieweit und in welcher Quantität Aerosole und (Bio)Aerosole emittiert werden, können wir ermitteln durch Probenahme von Bioaerosolen mit:

Untersuchung der derart gewonnen Sammelflüssigkeiten:

Quantitative Bestimmung des Auswurfs an Bakterien bei allen drei oben genannten Verfahren möglich, z.B. durch Untersuchung auf allgemeine Koloniezahl, auf Legionella spp. via kulturellem Anzuchtverfahren oder auch durch molekularbiologische Verfahren (PCR).

Hinweis:
Biosaerosolmessungen sind keine Sachverständigenleistungen aus dem Bereich der öffentlichen Bestellung. An Anlagen für die wir solche Messungen erbringen, kann aufgrund der gebotenen Unabhängigkeit und Unbefangenheit keine Sachverständigenprüfung gemäß §14 der 42. BImSchV mehr durch uns erbracht werden.



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