Quantitative Bestimmung des Auswurfs an Bakterien bei allen drei oben genannten Verfahren möglich, z.B. durch Untersuchung auf allgemeine Koloniezahl, auf Legionella spp. via kulturellem Anzuchtverfahren oder auch durch molekularbiologische Verfahren (PCR).
Hinweis:
Biosaerosolmessungen sind keine Sachverständigenleistungen aus dem Bereich der öffentlichen Bestellung. An Anlagen für die wir solche Messungen erbringen, kann aufgrund der gebotenen Unabhängigkeit und Unbefangenheit keine Sachverständigenprüfung gemäß §14 der 42. BImSchV mehr durch uns erbracht werden.