Die Hygiene des Trinkwassers spielt eine elementare Rolle für die Gesundheit des Einzelnen
Jeder Wasserversorger gemäß TrinkwV, auch der Betreiber einer Trinkwasserinstallation, zeichnet sich verantwortlich für die Trinkwasserqualität und hat gemäß § 13 TrinkwV dafür Sorge zu tragen, dass die allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) bei Planung, Bau und Betrieb von Anlagen für die Gewinnung, Aufbereitung und Verteilung von Trinkwasser eingehalten werden.
Hygiene in Trinkwasser-Installationen
Bezüglich der Einhaltung der Hygiene werden solche Regeln herangezogen, die sich in der Praxis bewährt haben. Hierunter fallen insbesondere folgende DIN-Normen, VDI-Richtlinien und DVGW-Arbeitsblätter in der jeweils aktuellen Fassung:
- DIN EN 806-2, DIN 1988-200, DIN 1988-300, DIN EN 1717
- VDI 6023 Blatt 1, VDI 3810 Blatt 2, VDI 6023 Blatt 3
- DVGW W 551, W 553
Planung, Ausführung, Betrieb und Instandhaltung werden darauf abgestimmt, damit in allen Bereichen die Anforderungen an die Hygiene eingehalten werden.
Gefährdungsanalysen, Wassersicherheitsplan, Hygieneplan, Sanierungskonzepte
Wir unterstützen Sie bei Überschreitungen des Technischen Maßnahmenwertes Legionellen und bei Überschreitungen von Grenzwerten der TrinkwV mit einer Gefährdungsanalyse (schriftliche Risikoabschätzung nach TrinkwV) und mit der Erstellung von Sanierungskonzepten.
Wir erstellen Hygienepläne und Wassersicherheitskonzepte für Ihre Trinkwasser-Installation und unterstützen Sie bei der Risikobeherrschung, bei der Einhaltung und Umsetzung der allgemein anerkannten Regeln der Technik und bei der betrieblichen Überwachung.